Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sollen die Grundlage für eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischen der QuarIT GmbH, Geschäftsbereich QuariNET, Jägerstraße 19, D-83308 Trostberg (nachfolgend „QuariNET“) und deren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) schaffen.

Der Geschäftsbereich QuariNET umfasst das Hosting von Websites und Anwendungen (Software as a Service), die Vermietung von virtuellen und physischen Servern und Netzwerken, die Registrierung von Domains und den Vertrieb von SSL-Zertifikaten.

Stand: 27.07.2017

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Belehrung über das Widerrufsrecht für Verbraucher

TEIL 1 - GELTUNGSBEREICH, DEFINITIONEN UND ÄNDERUNG DER AGB

§ 1 Geltungsbereich

(a) Die AGB sind Bestandteil der zwischen QuariNET und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge nebst Folgeaufträgen sowie Grundlage der durch QuariNET erbrachten Leistungen.
(b) Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
(c) Die Leistungsbeschreibung sowie die SLA des Tarifs sind Teil des Vertrags und gehen den Bestimmungen dieser AGB vor.
(d) Die als "Besondere Bestimmungen" gekennzeichneten Teile dieser AGB gehen den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB vor.
(e) Von diesen AGB abweichende individuelle Vereinbarungen der Vertragsparteien gehen diesen AGB vor, bedürfen jedoch bei Auftraggebern die Unternehmer sind, der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
(f) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, sofern QuariNET ihnen ausdrücklich zugestimmt hat, was im Fall von Auftraggebern die Unternehmer sind schriftlich geschehen muss. Eine nicht erfolgte Zurückweisung gegenläufiger und mitgeteilter AGB der Auftraggeber stellt keine Zustimmung dar.
(g) QuariNET ist berechtigt für zusätzliche und gesonderte Leistungen die Geltung zusätzlicher AGB zu vereinbaren. Die zusätzlichen AGB werden dem Auftraggeber deutlich erkennbar gemacht. Sofern die zusätzlichen AGB diesen AGB widersprechen, haben die zusätzlichen AGB Vorrang.

§ 2 Definitionen

(a) Inhalte - Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff „Inhalte“ sind alle Inhalte und Informationen, wie zum Beispiel Fotografien, Grafiken, Logos, Videos, Texte, Quellcodes, Angaben über Orte und Personen sowie Links zu verstehen.
(b) Software - Unter "Software" werden ausführbare Programme und die zugehörigen Funktionen, Daten und Gestaltungselemente verstanden. Zur Software gehören u.a. Anwendungsprogramme, Applikationen und Webseiten.
(c) Dauerschuldverträge - Hierunter sind Verträge zu verstehen, die für eine bestimmte oder unbestimmte Laufzeit abgeschlossen werden, z.B. Pflege- und Wartungsverträge sowie Webhostingverträge.
(d) SLA / Service Level Agreement – Ein Service Level Agreement ist Teil der Leistungsbeschreibung eines Tarifs und legt zugesicherte Verfügbarkeiten der vereinbarten Leistungen fest.
(e) Unternehmer (Geschäftspersonen) / Verbraucher - Die Begriffe „Unternehmer“ und „Verbraucher“ werden entsprechend deren Definition in den §§ 13 und 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches verwendet. Verbraucher ist demnach jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer, bzw. Geschäftsperson ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(f) Vertragsparteien - Der Begriff fasst den Auftraggeber, als auch QuariNET zusammen.
(g) Postpaid - Hierunter ist eine Abrechnungsmethode zu verstehen, bei der die Bezahlung von Gebühren erst nach Inanspruchnahme von Leistungen erfolgt.
(h) Prepaid - Hierunter ist eine Abrechnungsmethode auf Guthabenbasis zu verstehen, bei der der Auftraggeber einen Geldbetrag auf sein Kundenkonto einzahlt. Bei Inanspruchnahme von Leistungen werden die anfallenden Gebühren direkt vom Kundenkonto abgezogen.

§ 3 Änderung der AGB

(a) QuariNET behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, es sei denn, das ist für die Auftraggeber nicht zumutbar. Im Fall von Auftraggebern die Verbraucher sind, ist QuariNET in folgenden Fällen berechtigt die AGB zu ändern:
(i) wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
(ii) wenn die Änderung QuariNET dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
(iii) wenn gänzlich neue Leistungen seitens von QuariNET, bzw. Leistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse eine Beschreibung in den AGB erfordern;
(iv) wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für die Auftraggeber ist.
(b) In einem solchen Fall wird QuariNET die geänderten AGB mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die vom Auftraggeber bei QuariNET hinterlegte E-Mail-Adresse senden.
(c) Widerspricht ein Auftraggeber den neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, so gelten die geänderten AGB als von ihm angenommen. QuariNET wird die Auftraggeber mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Im Fall eines Widerspruchs haben die Auftraggeber und QuariNET das Recht zu kündigen.
(d) Die Auftraggeber können geänderten AGB ebenfalls durch eine ausdrückliche Einverständniserklärung zustimmen.

TEIL 2 - GRUNDLAGEN UND ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

§ 1 Angebote und deren Annahme

(a) Beschreibungen und Darstellungen auf Webseiten oder in Prospekten stellen keine verbindlichen Angebote dar.
(b) Vertragsanfragen (inkl. Auftrags- und sonstigen Leistungsanfragen) an QuariNET begründen erst ab deren Annahme eine vertragliche Beziehung zu QuariNET. QuariNET behält sich vor, Vertragsanfragen abzulehnen.
(c) Angebote sind 14 Tage lang gültig.
(d) Bietet QuariNET Onlinebestellmöglichkeiten an, kommen Verträge mit ausdrücklicher Bestätigung des Vertragsschlusses seitens QuariNET oder Erfüllung der vertraglichen Leistung durch QuariNET zustande. Darüber hinaus stellen online abgegebene Bestellungen lediglich Angebote seitens der Auftraggeber dar.

§ 2 Vertragsgegenstand

(a) Der Auftraggeber hat weder dingliche Rechte an den Servern, die seine Leistungen bereitstellen und vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen kein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich die Server befinden.
(b) Neben der Bereitstellung der Server und Dienste schuldet QuariNET sein Bemühen, die vom Auftraggeber vertragsgemäß darauf gespeicherten Daten über das von QuariNET zu unterhaltende Netz und das damit verbundene Internet für die Öffentlichkeit abrufbar zu machen. QuariNET ist für die Abrufbarkeit nur insoweit verantwortlich, als der Nichtzugang ausschließlich auf den von ihm betriebenen Teil des Netzes zurückzuführen ist.
(c) Von QuariNET verwaltete Dienste werden täglich gesichert und die Sicherungen mindestens sieben Tage aufbewahrt. Eine Wiederherstellung von Daten des Auftraggebers ist kostenpflichtig, es sei denn der Datenverlust wurde durch QuariNET verschuldet.
(d) Die Leistungen von QuariNET beinhalten keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung (zum Beispiel markenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, standesrechtlicher Art) sowie Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten des Auftraggebers (z.B. Anbieterkennzeichnung, Datenschutzerklärung, Verbraucherunterrichtung bei Fernabsatzverträgen, etc.).

§ 3 Vertragsänderung

(a) QuariNET bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder QuariNET aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist.
(b) Im Fall von Auftraggebern, die Verbraucher sind, gilt das Recht zur Veränderung von laufenden Leistungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen nur, wenn
(i) die Änderung zum Vorteil des Auftraggebers geschieht;
(ii) wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der Leistungen mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
(iii) wenn die Änderung QuariNET dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
(iv) soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
(v) wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Auftraggeber ist. Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf bisherige Funktionen stellen keine Leistungsänderungen in diesem Sinne dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein optischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
(c) Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen von QuariNET, die ausdrücklich als solche bezeichnet und nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, können jederzeit eingestellt werden. QuariNET wird bei Änderungen und der Einstellung kostenloser Dienste und Leistungen auf die berechtigten Interessen des Auftraggebers Rücksicht nehmen.
(d) QuariNET kann darüber hinaus seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen ("Vertragsübernahme"). QuariNET hat dem Auftraggeber die Vertragsübernahme mindestens 2 Wochen vor dem Zeitpunkt der Übernahme mitzuteilen. Für den Fall der Vertragsübernahme steht dem Auftraggeber das Recht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen.

§ 4 Subunternehmer

(a) QuariNET hat das Recht, sich zur Erfüllung dieses Vertrags Subunternehmer zu bedienen.
(b) Die Mitarbeiter von QuariNET treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber. Weisungen wird der Auftraggeber ausschließlich dem von QuariNET benannten verantwortlichen Mitarbeiter mit Wirkung für und gegen QuariNET erteilen.
§ 5 Fristen und Termine
(a) Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn QuariNET eine Frist oder einen Termin ausdrücklich nennt oder sonst ausdrücklich zusagt oder die Verbindlichkeit sich aus dem Gesetz ergibt.
(b) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unter Umständen, die im Anwendungsbereich des Auftraggebers liegen (nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung von Inhalten etc.), hat QuariNET nicht zu vertreten und berechtigt QuariNET, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung/Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben. QuariNET verpflichtet sich im Gegenzug, dem Auftraggeber die Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt anzuzeigen.

§ 6 Allgemeine Pflichten des Auftraggebers

(a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von QuariNET zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und QuariNET unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
(b) Dem Auftraggeber obliegt es die von ihm auf den Systemen von QuariNET installierte betriebene Software (beispielsweise CMS-Systeme) durch Updates auf dem aktuellen Sicherheitsstand zu halten.
(c) Der Auftraggeber ist verpflichtet, QuariNET seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben. Der Auftraggeber versichert, dass alle QuariNET mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Auftraggeber hat bei Änderungen die Daten unverzüglich durch Mitteilung an QuariNET per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.
(d) Für sämtliche Inhalte, die der Auftraggeber auf dem Server abrufbar hält oder speichert ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen von QuariNET zur Verfügung stellt. QuariNET ist nicht verpflichtet, den Server des Auftraggebers auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
(e) Der Auftraggeber verpflichtet sich, QuariNET unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

§ 7 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, verbotene Inhalte

(a) Der Auftraggeber ist verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Regeln, insbesondere unter Einhaltung des Telemediengesetzes vorgeschriebene Angaben zu machen.
(b) Der Auftraggeber darf keine E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt ohne Einverständnis des jeweiligen Empfängers massenhaft (sog. "Spam") über die Systeme bzw. Server von QuariNET versenden.
(c) Die vom Auftraggeber auf den Servern von QuariNET gespeicherte Daten und Inhalte, eingeblendete Banner sowie die bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Dem Auftraggeber ist es dabei ausdrücklich nicht gestattet pornographische Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Dies gilt auch dann, wenn die Inhalte auf einem anderen Server als denen von QuariNET abgelegt sind und nur mittels einer über QuariNET registrierten Domain bzw. Subdomain oder Umleitung erreicht werden.

§ 8 Sperrung, Freistellung, Schadensersatz, Vertragsstrafe

(a) QuariNET ist unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen zur Sperrung der vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt. Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt dabei im Ermessen von QuariNET. QuariNET wird insoweit die berechtigten Belange des Auftraggebers berücksichtigen. Erfolgt die Sperrung durch die Deaktivierung des Domain-Nameserver-Dienstes, informiert QuariNET den Auftraggeber gleichzeitig mit der Sperrmitteilung darüber, wie der Auftraggeber auf die Inhalte – insbesondere zur Abänderung bzw. Beseitigung des Rechtsverstoßes – zugreifen kann. QuariNET genügt seiner Mitteilungspflicht, wenn QuariNET die Sperrmitteilung per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebene E-Mailadresse (Ziffer § 6(c) dieses Teils dieser AGB) sendet. Durch eine Sperrung wird der Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten, es sei denn er hat die Sperrung nicht zu verantworten.
(b) Erlangt QuariNET selbständig von einem durch den Auftraggeber begangenen Verstoß, insbesondere gegen die Regelungen der Ziffern Teil 3 - § 2(c), Teil 4 - § 2(a) sowie § 7 dieses Teils dieser AGB Kenntnis, der nicht offensichtlich ist oder wird der Auftraggeber aufgrund eines solchen Verstoßes in Anspruch genommen, insbesondere anwaltlich abgemahnt, ist QuariNET zur Sperrung berechtigt. QuariNET wird den Auftraggeber von der Sperrung unter Angabe des Grundes unverzüglich in Kenntnis setzen. QuariNET hebt die Sperrung auf, wenn der Auftraggeber QuariNET gegenüber eine schriftliche Stellungnahme abgibt und eine Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe möglicher Verfahrenskosten von QuariNET für den Fall gerichtlicher Klärung ob ein Gesetzes- oder Vertragsverstoß gegeben ist.
(c) Handelt es sich um einen offensichtlichen Verstoß, ist QuariNET zur Sperrung berechtigt, bis der Auftraggeber entsprechend der vorstehenden Ziffer (b) Sicherheit geleistet, den rechtswidrigen Zustand beseitigt und im Fall von Auftraggebern, die Unternehmer sind zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber QuariNET abgegeben hat. Die Höhe der Vertragsstrafe orientiert sich dabei an der Bedeutung des Verstoßes. Sie beträgt jedoch mindestens 3.000,00 Euro. Eine Pflicht zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann sich auch für Auftraggeber, die Verbraucher sind ergeben. Deren Höhe wird situationsbedingt nach billigkeits- und angemessenheitskriterien bestimmt. Im Falle eines offensichtlichen Rechtsverstoßes ist QuariNET berechtigt, für die Sperrung und für die Aufhebung der Sperrung jeweils eine Gebühr von 25,00 Euro zu berechnen („Sperr- und Entsperrgebühr“). Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten einen geringeren Aufwand nachzuweisen.
(d) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Verpflichtungen nach den Ziffern Teil 3 - § 2(c), Teil 4 - § 2(a) sowie § 7 dieses Teils dieser AGB, kann QuariNET vom Auftraggeber Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 3.000,00 Euro verlangen. Dem Auftraggeber steht dabei der Nachweis offen, dass QuariNET ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, kann QuariNET anstatt des pauschalierten Schadensersatzes die Bezahlung einer vom tatsächlichen Schaden unabhängigen Vertragsstrafe in Höhe von 5.500,00 Euro fordern. Sowohl im Falle des pauschalierten Schadensersatzes, wie auch im Falle der Vertragsstrafe ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen. Bei andauernden Rechtsverstößen gilt insoweit jeder Kalendertag als eigenständiger Verstoß. Unabhängig vom pauschalierten Schadensersatz und der Vertragsstrafe, steht es QuariNET offen einen weitergehenden Schadens gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
(e) Soweit QuariNET von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen rechts- oder vertragswidriger Handlungen des Auftraggebers in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, QuariNET von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen sind. Dies umfasst insbesondere die Rechtsverteidigungskosten von QuariNET. Die Freistellung wirkt auch - als Vertrag zu Gunsten Dritter - für die jeweilige Domain-Vergabestelle, sowie sonstiger für die Registrierung von Domains eingeschalteter Personen.

§ 9 Speicherung des Vertragstextes

(a) Auftraggeber können den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an QuariNET ausdrucken, indem sie im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion ihres Browsers nutzen.
(b) QuariNET sendet den Auftraggebern den Vertragstext mit allen Bestelldaten an die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse zu. Darüber hinaus speichert QuariNET den Vertragstext, macht ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.

TEIL 3 - BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DOMAINS

v§ 1 Vertragsgegenstand und Laufzeit

(a) Bei der Verschaffung und / oder Pflege von Domains wird QuariNET im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe („Registrar“) lediglich als Vermittler tätig. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (z.B. „.DE“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domains. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierenden Domain maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien, z.B. bei DE-Domains die DENIC-Registrierungsbedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien der DENIC eG. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Für die Registrierung von anderen Top-Level-Domains gelten dementsprechend die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle, die QuariNET dem Auftraggeber auf Wunsch zusendet und die zudem im Internet bei der jeweiligen Vergabestelle abgerufen werden können.
(b) Bei jeder Bestellung einer Domain wird ein eigener Vertrag über deren Registrierung und Pflege geschlossen. Der Vertrag kommt mit der erfolgreichen Registrierung oder Übernahme der Domain zustande.
(c) Sofern Kosten auch im Falle eines nicht erfolgreichen Registrierungsversuchs entstehen, z.B. im Rahmen der Sunrise-Phase einer Domain, wird dies in der Leistungsbeschreibung der Domain gesondert angegeben.
(d) Wenn nicht in der Leistungsbeschreibung der Domain anders angegeben, beträgt die Laufzeit 12 Monate und die Kündigungsfrist 30 Tage.

§ 2 Domainregistrierung

(a) Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, zur Domainregistrierung die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers ("Registrant") und des administrativen Ansprechpartners ("Admin-C") anzugeben. Unabhängig von den einschlägigen Registrierungsbedingungen umfasst dies jeweils neben dem Namen, eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder anonyme Adresse) sowie E-Mailadresse und Telefonnummer. Der Auftraggeber hat bei Änderungen die Daten unverzüglich durch Mitteilung an QuariNET per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.
(b) QuariNET wird nach Vertragsabschluss die Beantragung der gewünschten Domain beim zuständigen Registrar veranlassen. QuariNET ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. QuariNET hat auf die Domain-Vergabe durch die jeweilige Organisation keinen Einfluss. QuariNET übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten Domains zugeteilt werden und / oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Die Auskunft von QuariNET darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch QuariNET aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung von QuariNET. Erst mit der Registrierung der Domain für den Auftraggeber und der Eintragung in der Datenbank des Registrars ist die Domain dem Auftraggeber zugeteilt.
(c) Der Auftraggeber überprüft vor der Beantragung einer Domain, dass diese Domain keine Rechte Dritter verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt. Der Auftraggeber versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.
(d) Der Auftraggeber wird bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber und Admin-C eingetragen.
(e) Eine Änderung der beantragten Domain nach der Registrierung bei dem jeweiligen Registrar ist ausgeschlossen.

§ 3 Kündigung und Providerwechsel

(a) Bei einer Kündigung erfolgt keine Erstattung der bereits bezahlten Domain-Gebühren, sofern nicht die Kündigung durch QuariNET verschuldet worden ist.
(b) Bei allen über QuariNET registrierten Domains kann der Auftraggeber unter Einhaltung dieser AGB und den jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle jederzeit zu einem anderen Provider wechseln, sofern dieser die entsprechende Top-Level-Domain (z.B. „.DE“) anbietet bzw. den Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt. Sollte seitens des Auftraggebers eine Kündigung mit entsprechendem Transfer-Antrag ausgesprochen werden, ist seitens des Auftraggebers dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechende Domain sofort an den neuen Provider übergeleitet wird. Sollte die Domain bis zum Ende der Vertragslaufzeit noch nicht durch den neuen Provider nicht transferiert worden sein, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch.
(c) Der Auftraggeber ist verpflichtet, QuariNET unverzüglich anzuzeigen, wenn er aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die Rechte an einer für ihn registrierten Domain verliert.

TEIL 4 - BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WEBHOSTING

§ 1 Vertragsgegenstand und Laufzeit

(a) QuariNET stellt dem Auftraggeber entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs Speicherplatz auf einem Webserver, Datenbanken und Postfächer auf einem E-Mail-System zur Verfügung. Der Auftraggeber teilt sich die physischen Server mit anderen Kunden von QuariNET.
(b) Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten, gemäß Leistungsbeschreibung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des Servers und dient unter anderem auch der Speicherung von Logdateien etc. Ausgenommen hiervon ist der von Datenbanken und E-Mail-Postfächern verwendete Speicherplatz.
(c) Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine Gesamt-Speicherkapazität für E-Mail-Postfächer genannt ist, kann der Auftraggeber diesen Speicherplatz im Rahmen der in der in der Leistungsbeschreibung genannten Grenzen beliebig auf die eingerichteten Postfächer verteilen. Zur Berechnung wird der zugeteilte Speicherplatz herangezogen, nicht der tatsächlich verwendete. Sind in der Leistungsbeschreibung keine Grenzwerte genannt, gelten eine Mindestgröße von 100 MB und eine Maximalgröße von 5.000 MB je Postfach als vereinbart.
(d) Wenn nicht in der Leistungsbeschreibung des Tarifs anders angegeben, beträgt die Laufzeit 12 Monate und die Kündigungsfrist 14 Tage.

§ 2 Einschränkungen der Nutzung durch den Auftraggeber

(a) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden von QuariNET, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht in irgendeiner Weise entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, auf dem Server
(i) Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.) zu betreiben;
(ii) Freespace-Angebote, Subdomain-Dienste, Countersysteme usw. anzubieten;
(iii) ein Chat-System zu betreiben.
(b) QuariNET hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden E-Mails auf einen angemessenen Wert zu beschränken. Der diesbezügliche Wert beträgt derzeit 100 MB.
(c) QuariNET hat das Recht, die maximale Anzahl von versendeten E-Mails zur Eindämmung von Missbrauch zu beschränken. Der diesbezügliche Wert beträgt derzeit 2.000 E-Mails je Stunde und Domain. Die maximale Anzahl von Empfängern je E-Mail ist auf 100 beschränkt.

TEIL 5 - BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE ANWENDUNGSPLATTFORM

§ 1 Vertragsgegenstand und Laufzeit

(a) QuariNET stellt dem Auftraggeber einen Zugang zur Administrations-Oberfläche der Anwendungsplattform zur Verfügung, über die der Auftraggeber virtuelle Umgebungen bestehend aus Anwendungsservern und / oder Docker-kompatiblen Containern erstellen und verwalten kann.
(b) Der für einen Anwendungsserver oder Container genutzte Festplattenplatz gilt für alle darauf gespeicherten Daten inklusive dem vom Betriebssystem belegten Speicherplatz.
(c) Die Abrechnung erfolgt verbrauchsbasiert und stundengenau nach tatsächlich genutzten Leistungen. Die genutzte Prozessor- und Arbeitsspeicher-Leistung wird kombiniert als Cloudlet abgerechnet. Ein Cloudlet besteht aus 128 MiB Arbeitsspeicher und 400 MHz Prozessorleistung.
(d) Wenn nicht in der Leistungsbeschreibung des Tarifs anders angegeben, beträgt die Laufzeit einen Monat und die Kündigungsfrist 14 Tage.

§ 2 Test-Konto

(a) Ein Test-Konto ist ein gegenüber dem kostenpflichtigen Benutzerkonto eingeschränkter kostenfreier Zugang zur Anwendungsplattform. Eine Umwandlung des Test-Kontos in ein kostenpflichtiges Konto erfolgt ausschließlich auf Wunsch des Auftraggebers. Bei der Umwandlung des Kontos werden alle Daten übernommen.
(b) Eine kommerzielle Nutzung des Test-Kontos ist nicht gestattet. Service Level Agreements finden keine Anwendung.
(c) Jeder Auftraggeber darf ohne ausdrückliche Genehmigung durch QuariNET nicht mehr als ein Test-Konto erstellen.

TEIL 6 - BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR VIRTUELLE RECHENZENTREN UND VIRTUELLE SERVER

§ 1 Vertragsgegenstand und Laufzeit

(a) QuariNET stellt dem Auftraggeber entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs einen oder mehrere betriebsbereite virtuelle Server (nachfolgend als „Server“ bezeichnet), virtuelle Netzwerke und dazugehörige Leistungen zur Verfügung.
(b) Der für einen Server konfigurierte Festplattenplatz gilt für alle auf dem Server gespeicherten Daten inklusive dem vom Betriebssystem belegten Speicherplatz.
(c) Die Abrechnung erfolgt verbrauchsbasiert und stundengenau nach konfigurierten Leistungen. Für Server, die sich ein einem ausgeschalteten Zustand befinden, wird die konfigurierte Prozessor- und Arbeitsspeicher-Leistung nicht berechnet.
(d) Wenn nicht in der Leistungsbeschreibung des Tarifs anders angegeben, beträgt die Laufzeit einen Monat und die Kündigungsfrist 14 Tage.

§ 2 Sicherheit und Datensicherung

(a) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Absicherung seiner Server, insbesondere durch die regelmäßige Installation von Sicherheitsupdates für das Betriebssystem und die installierte Software.
(b) QuariNET erstellt keine Datensicherungen der Server des Auftraggebers. Dem Auftraggeber obliegt es, alle Dateien und Softwareeinstellungen selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Auftraggeber vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten von QuariNET, soweit diese rechtzeitig durch QuariNET angekündigten wurden. Die vom Auftraggeber erstellten Sicherungskopien sind keinesfalls auf dem Server zu speichern.

TEIL 7 - BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR SSL-ZERTIFIKATE

§ 1 Vertragsgegenstand und Laufzeit

(a) Bei der Verschaffung von SSL-Zertifikaten wird QuariNET im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Zertifizierungsstelle („Certification Authority“) lediglich als Vermittler tätig. Jede dieser Zertifizierungsstellen hat eigene Bedingungen für die Vergabe von Zertifikaten. Ergänzend gelten daher die Vertragsbedingungen („Subscriber Agreement“) der jeweiligen Zertifizierungsstelle, die QuariNET dem Auftraggeber auf Wunsch zusendet und die zudem im Internet bei der jeweiligen Vergabestelle abgerufen werden können. Diese sind Bestandteil des Vertrages.
(b) Bei jeder Bestellung eines SSL-Zertifikats wird ein eigener Vertrag über dessen Beantragung geschlossen. Der Vertrag kommt mit der Beantragung des Zertifikats bei der Zertifizierungsstelle zustande.
(c) Die Dauer des Vertrags entspricht der gewählten Laufzeit des Zertifikats und endet danach automatisch.

§ 2 Pflichten des Auftraggebers, Sperrung des Zertifikats

(a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Richtigkeit der für die Ausstellung des Zertifikats benötigten Daten zu sorgen.
(b) Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass das Zertifikat bestimmungsgemäß und nicht missbräuchlich verwendet wird.
(c) Die Zertifizierungsstelle und QuariNET sind berechtigt, das Zertifikat zu sperren wenn der begründete Verdacht auf Missbrauch des Zertifikats besteht oder der Auftraggeber bei der Beauftragung des Zertifikats gegenüber QuariNET unrichtige Angaben gemacht hat.

TEIL 8 - BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR RESELLER

§ 1 Einschränkungen der Weitergabe von Leistungen

(a) Der Auftraggeber darf Leistungen von QuariNET nur weitergeben, wenn der betroffene Tarif ausdrücklich als Reseller-Tarif bezeichnet ist, er einen Reseller-Vertrag mit QuariNET abgeschlossen hat oder die Weitergabe schriftlich von QuariNET genehmigt wurde.
(b) Dies gilt auch für eine unentgeltliche Weitergabe von Leistungen.

§ 2 Vertragspartner und Ansprechpartner des Endkunden

(a) Der Vertragspartner für den Endkunden ist der Reseller. Zwischen dem Endkunden und QuariNET entsteht keine vertragliche Beziehung.
(b) QuariNET nimmt keinen Kontakt zum Endkunden auf, es sei denn es scheint zur Abwehr von Schäden oder Rechtsverletzungen dringend geboten und ein vorheriger Versuch der Kontaktaufnahme mit dem Reseller schlägt fehl.
(c) QuariNET leistet dem Endkunden keinen Support.

§ 3 Pflichten des Resellers

(a) Der Reseller trägt dafür Sorge, dass der Endkunde die Pflichten und Einschränkungen aus diesem Vertrag einhält.
(b) Der Reseller ist verpflichtet, bei über ihn registrierten Domains den Endkunden als Eigentümer und ihn oder eine von ihm benannte Person als Admin-C der Domains einzutragen. Er darf Änderungen an der Domain nur mit ausdrücklichem Auftrag durch den Endkunden vornehmen.

TEIL 9 - GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

§ 1 Leistungsstörungen

(a) Die zugesicherte Verfügbarkeit der einzelnen Dienste und Funktionen ist in dem zum Tarif gehörenden SLA festgelegt.
(b) Für Leistungsstörungen ist QuariNET nur verantwortlich, soweit diese die von QuariNET zu erbringenden Leistungen betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Auftraggebers, bestehend aus den auf den Server aufgespielten Daten (z.B. HTML-Dateien, Flash-Dateien, Skripte etc.), ist QuariNET nicht verantwortlich, soweit die Nichtfunktion nicht auf einem Mangel der durch QuariNET zu erbringenden Leistungen beruht.
(c) Störungen hat QuariNET im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, QuariNET für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldung“).
(d) Wird die Funktionsfähigkeit der Dienste aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung beeinträchtigt, kann der Auftraggeber hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen.
(e) Im Falle höherer Gewalt ist QuariNET von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht von QuariNET verschuldet.

§ 2 Haftung & Schadensersatz

(a) QuariNET haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
(b) QuariNET haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch QuariNET, seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in (f) aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.
(c) QuariNET haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch QuariNET, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(d) QuariNET haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für QuariNET bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.
(e) QuariNET haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.
(f) QuariNET haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch QuariNET, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf. Wenn QuariNET diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist seine Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens (nachfolgend "typischer Schaden") begrenzt.
(g) QuariNET haftet für die Nichteinhaltung der zum Vertrag gehörenden SLA ausschließlich in der darin festgelegten Höhe als typischen Schaden.
(h) Der typische Schaden ist grundsätzlich auf den festgelegten Betrag (im Fall der Nichteinhaltung der SLA) und sonst auf die Höhe des Entgelts für den Zeitraum, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, begrenzt. Dies gilt nicht, wenn die Beschränkung im Einzelfall unter Billigkeitsgesichtspunkten unangemessen wäre. Der typische Schaden übersteigt grundsätzlich nicht das Fünffache der vereinbarten Vergütung.

§ 3 Haftung & Schadensersatz bei Datenverlusten

(a) QuariNET haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Auftraggeber zu deren Wiederherstellung angefallen wäre. Der Auftraggeber sichert QuariNET zu, eine dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung und Virenabwehr zu betreiben.
(b) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet QuariNET nur, sofern der Auftraggeber unmittelbar vor Durchführung der Maßnahme, die zum Datenverlust geführt hat, eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
(c) Eine weitere Haftung von QuariNET ist dem Grunde nach ausgeschlossen.

TEIL 10 - VERGÜTUNG UND ABRECHNUNG

§ 1 Vergütung

(a) Die Höhe der vom Auftraggeber an QuariNET zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Auftraggeber gewählten Tarifs.
(b) Vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich sämtliche in der Leistungsbeschreibung genannte Beträge als Bruttobeträge, d. h. inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. QuariNET wird den Steuersatz und den Betrag der Umsatzsteuer gesondert auf der Rechnung ausweisen.
(c) Hat der Auftraggeber, der Unternehmer ist, seine gültige Umsatzsteuer-ID an QuariNET übermittelt, werden die Preise auf der Website und in den Nutzerportalen als Nettobeträge, d.h. exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, angezeigt. Liegt der Sitz des Auftraggebers nicht in Deutschland, erfolgt zudem die Rechnungsstellung nach dem Reverse-Charge-Verfahren.

§ 2 Abrechnung

(a) QuariNET wird die Vergütung entsprechend dem Abrechnungszeitraum des jeweiligen Tarifs im Voraus in Rechnung stellen. Produkte, die verbrauchsbasiert abgerechnet werden, werden jeweils zum Monatsende in Rechnung gestellt. Sofern der aufgelaufene Betrag im Postpaid-Verfahren 100 € überschreitet, ist QuariNET zudem berechtigt Zwischenrechnungen stellen.
(b) Rechnungen können, vorbehaltlich anderer Vereinbarung, in elektronischer Form erfolgen und per E-Mail versendet oder online zum Download gestellt werden.
(c) Die verfügbaren Zahlungsmethoden und Modalitäten sind vom Land des Auftraggebers abhängig. Sie werden auf der QuariNET-Website unter https://www.quarinet.de/infos/zahlung veröffentlicht.
(d) Bei Abrechnung nach dem Postpaid-Verfahren erfolgen alle Zahlungen des Auftraggebers vorbehaltlich anderer Vereinbarungen per SEPA-Basislastschrift. Hierzu verpflichtet sich der Auftraggeber, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Für die Vorankündigung der SEPA-Basislastschrift gilt eine verkürzte Frist von einem Kalendertag. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 4 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(e) Bei Abrechnung nach dem Prepaid-Verfahren kann der Auftraggeber sein Kundenkonto mit einem frei zwischen 5 € und 1.000 € wählbaren Betrag aufladen. Der noch nicht verbrauchte Betrag auf dem Kundenkonto wird dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit erstattet. Die Erstattung erfolgt auf dem Weg der ursprünglichen Einzahlung. Fällt der Kontostand des Kundenkontos auf 0 €, wird das Kundenkonto automatisch deaktiviert. Hierbei stellt QuariNET alle Leistungen für den Kunden ein, bis das Konto durch eine neue Zahlung reaktiviert wird. Wird das Kundenkonto nicht innerhalb von zwei Wochen reaktiviert, ist QuariNET berechtigt alle Daten des Auftraggebers endgültig zu löschen. QuariNET verpflichtet sich, den Auftraggeber mindestens eine Woche vor der endgültigen Löschung zu informieren.
(f) Soweit der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät, wird der ausstehende Betrag in gesetzlich festgelegter Höhe über dem jeweils gültigen Basiszinssatz verzinst. Dies lässt die Geltendmachung weiterer Rechte unberührt.
(g) Für jede Mahnung der Rechnung ab der 2. Mahnung fällt eine Mahngebühr von 2,00 Euro an (dem pauschalierten Betrag liegen nur die QuariNET tatsächlich unmittelbar entstehenden Kosten, d.h. insbesondere Materialkosten und Gebühren Dritter, wie Portokosten zugrunde). Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten niedrigeren Mahnaufwand nachzuweisen.
(h) Kosten, die QuariNET von Banken oder Zahlungsdienstleistern aufgrund von durch den Auftraggeber verschuldeten Rücklastschriften oder Rückbuchungen in Rechnung gestellt werden, sind vom Auftraggeber zu tragen.
(i) Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche von QuariNET nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aufrechnen, sofern es sich hierbei nicht um Ansprüche auf Fertigstellung oder Mangelbeseitigung handelt. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

§ 3 Anpassung von Preisen

(a) Bei Dauerschuldverträgen ist QuariNET zu einer angemessenen Anhebung der vereinbarten Pauschale nach Ankündigung berechtigt. Eine solche Anhebung tritt zum Ende des Abrechnungszeitraums in Kraft, der frühestens 60 Tage nach Mitteilung der Änderung endet.
(b) Eine Preissenkung tritt zum Ende des Abrechnungszeitraums in Kraft, der nach Änderung des Preises endet.
(c) Eine Anhebung der Preise darf das Entgelt des vorausgehenden Zwölfmonatszeitraumes um nicht mehr als 10 % überschreiten. Erhöhen sich die Einkaufspreise für Domains um mehr als 10 %, kann die diese Erhöhung im gleichen Verhältnis weitergegeben werden.
(d) Sofern der Auftraggeber mit der Anpassung nicht einverstanden ist, kann er den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Tag des Inkrafttretens des neuen Entgelts kündigen. Sofern die reguläre Kündigungsfrist des Vertrags 30 Tage überschreitet, gilt hierfür abweichend eine Kündigungsfrist von 30 Tagen.

TEIL 11 - KÜNDIGUNG

§ 1 Vertragslaufzeit

(a) Bei Verträgen, die als Dauerschuldverhältnisse vereinbart werden, entspricht die Vertragslaufzeit dem vereinbarten Abrechnungszeitraum. Sofern die Laufzeit weder in der Leistungsbeschreibung des Tarifs noch in den dazugehörigen besonderen Bestimmungen in diesen AGB festgelegt ist, beträgt diese 12 Monate.
(b) Der Abrechnungszeitraum von zusätzlichen Optionen (z.B. mehr Speicherplatz oder dedizierte IP-Adressen) entspricht dem Abrechnungszeitraum des Hauptvertrags. Wird die Option während der Laufzeit des Hauptvertrags bestellt, wird die erste Vertragslaufzeit zur Angleichung an die Restlaufzeit des Hauptvertrags angepasst.
(c) Die Kündigung zum jeweiligen Tarif zusätzlich gewählter Optionen lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.

§ 2 Ordentliche Kündigung

(a) Sofern die Kündigungsfrist weder in der Leistungsbeschreibung des Tarifs noch in den dazugehörigen besonderen Bestimmungen in diesen AGB festgelegt ist, beträgt diese 30 Tage zum Vertragsende.
(b) Die Kündigungsfrist von zusätzlichen Optionen entspricht der Kündigungsfrist des Hauptvertrags.
(c) Wird keine rechtzeitige Kündigung ausgesprochen, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages nach Ablauf dessen Laufzeit automatisch um denselben Zeitraum.
(d) Aus Gründen der Sicherheit, insbesondere der Nachweisbarkeit der Authentizität des Auftraggebers und der Kündigung, müssen Kündigungen über den passwortgeschützten Kundenbereich erfolgen. Von diesem vorgegebenen Verfahren darf der Auftraggeber abweichen, falls die Pflicht zu dessen Wahrnehmung für ihn im Einzelfall unangemessen und unbillig wäre. Der Auftraggeber erhält an die hinterlegte E-Mail-Adresse (Teil 2 - § 6(c) dieser AGB) eine Kündigungsbestätigung zu seiner Kontrolle.

§ 3 Außerordentliche Kündigung

(a) Jede Partei kann Verträge, welchen diese AGB zugrunde liegen, aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn eine oder mehrere Vereinbarungen durch die jeweils andere Vertragspartei nicht eingehalten wurden und nach einer (im Fall von Auftraggebern die Unternehmer sind, schriftlichen) Aufforderung zur Besserung diese schuldhaft nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen erfolgt ist.
(b) Die außerordentliche Kündigung ist auch ohne vorherige Aufforderung zur Besserung möglich, wenn eine Fortsetzung des Vertrages dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien nicht zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere der Fall bei:
(i) offensichtlichen und gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z.B. der Speicherung oder des zum Abruf Bereithalten von Inhalten im Sinne des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder offensichtlich urheberrechtlich geschützter Software bzw. audiovisueller Inhalte (Musik, Videos etc.);
(ii) strafbarer Ausspähung oder Manipulationen der Daten von QuariNET oder anderer Kunden von QuariNET durch den Auftraggeber.
(c) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
(i) QuariNET einen ausdrücklich vereinbarten Fertigstellungtermin nicht einhält und eine vom Auftraggeber angesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, es sei denn QuariNET hat die Verzögerung nicht zu vertreten;
(ii) eine der Vertragsparteien ihre Pflichten aus diesem Vertrag oder jeweiligem Auftrag in grober Weise verletzt;
(iii) über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird.

§ 4 Einstellung der Leistung

(a) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist QuariNET zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. QuariNET kann sämtliche auf dem Server befindliche Daten des Auftraggebers, einschließlich in den Postfächern befindlicher E-Mails, löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Auftraggebers.

TEIL 12 - VERTRAULICHKEIT UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 1 Datenschutz

(a) Die personenbezogenen Daten der Auftraggeber werden nur für die Vertragsdurchführung erhoben, verarbeitet und genutzt. Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Auftraggeber mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten in elektronischen Datenverarbeitungsanlagen einverstanden.
(b) Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. QuariNET wird insbesondere personenbezogene Daten Dritter, die ihm der Auftraggeber weiterleitet oder die er im Auftrag des Auftraggebers erhebt, verarbeitet und nutzt nur im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen. Darüber hinaus obliegt es dem Auftraggeber die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. QuariNET ist verpflichtet erforderliche Auftragsdaten- oder Geheimhaltungsvereinbarungen einzugehen.

§ 2 Vertraulichkeit

(a) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
(b) Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. QuariNET verpflichtet sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen des Auftraggebers zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, auf Wunsch der jeweils anderen Partei ihre Mitarbeiter eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen und der anderen Partei vorzulegen. Die Vertragsparteien werden für vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen.
(c) Werden von einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne verlangt, so ist diese Partei unverzüglich und noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren.
(d) Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind.

§ 3 Schlussbestimmungen

(a) Für Auftraggeber die Unternehmer sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(b) Für Auftraggeber die Unternehmer sind ist der Erfüllungsort der Sitz von QuariNET. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist ebenfalls der Sitz von QuariNET, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(c) Der Auftraggeber darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen QuariNET nur nach Zustimmung von QuariNET auf Dritte übertragen.
(d) Für Auftraggeber, die Unternehmer sind, gilt: Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.
(e) Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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